webdiver

Ihr Browser verfügt offensichtlich derzeit nicht über das Flashplugin, jedenfalls nicht in der erforderlichen Version.
Bitte laden Sie es unter folgendem Link herunter.
http://www.macromedia.com/go/getflashplayer

Einheitliche Geschäftsbedingungen der
WERBEAGENTUR WEBDIVER

Basierend auf den Empfehlungen vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich.

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Werbeagentur WEBDIVER gelten ausschließlich diese "Einheitlichen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Werbeagentur Webdiver ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Einheitlichen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluß
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur Webdiver als angenommen, sofern die Werbeagentur Webdiver nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung und Honorar
Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Werbeagentur Webdiver für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Werbeagentur Webdiver ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält die Agentur ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Auftragsvolumens. Alle Leistungen der Werbeagentur Webdiver, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Werbeagentur Webdiver. Alle der Werbeagentur Webdiver erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Werbeagentur Webdiver sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Werbeagentur Webdiver den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Werbeagentur Webdiver, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Werbeagentur Webdiver eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeit keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u.dgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen "Honorarrichtlinien".

4. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Werbeagentur Webdiver ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur Webdiver; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Werbeagentur Webdiver auf Wunsch zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in von der Agentur Webdiver gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderwärtig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. Führt die Präsentation zu einem Auftrag, so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.

5. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Werbeagentur Webdiver und ihre Mitarbeiter verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Ideen, Konzepte, Texte, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Anregungen etc) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Werbeagentur Webdiver. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Werbeagentur Webdiver darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrags nutzen. Änderungen von Leistungen der Werbeagentur Webdiver durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Werbeagentur Webdiver, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Werbeagentur Webdiver erforderlich. Dafür steht der Werbeagentur Webdiver und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Die konkrete Höhe dieser Vergütung richtet sich nach den zur betreffenden Zeit empfohlenen, vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für welche die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist – auch nach Ablauf des Agenturvertrages und unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der Agentur erforderlich.

7. Kennzeichnung
Die Werbeagentur Webdiver ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Werbeagentur Webdiver und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

8. Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchgeführten Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbausdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Werbeagentur Webdiver veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

9. Termine
Die Werbeagentur Webdiver bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Werbeagentur Webdiver. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Werbeagentur Webdiver- entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

10. Zahlung
Die Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang netto Kassa ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 7 % p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werbeagentur Webdiver. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Werbeagentur Webdiver schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Werbeagentur Webdiver zu, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Werbeagentur Webdiver beruhen.

12. Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der Werbeagentur Webdiver vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der Werbeagentur Webdiver vorgeschlagene Werbemaßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Werbeagentur Webdiver für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die Werbeagentur Webdiver nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme die Werbeagentur Webdiver selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Werbeagentur Webdiver schad- und klaglos. Der Kunde hat der Werbeagentur Webdiver somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Werbeagentur Webdiver aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrags sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Werbeagentur Webdiver. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Werbeagentur Webdiver und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Werbeagentur Webdiver örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Werbeagentur Webdiver ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

Eichgraben, am 25. Juli 2003

 
Certified Austrian Advertising Agency
© 2012 webdiver | marketing & communication | unterer waldweg 127C | 3508 krustetten | +43 676 717 67 66 | office@webdiver.at
Kontakt | Impressum | AGBs